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Neben den Regelungen der bundeseinheitlichen Corona-Notbremse und der Corona-Schutzverordnung NRW gelten im Oberbergischen Kreis weiterhin zusätzliche Vorgaben für Veranstaltungen zur Religionsausübung sowie eine Maskenpflicht für bestimmte Bereiche. Bilder: © Foto+TV Agentur NTOi.de Im Oberbergischen Kreis greift seit dem 24.04.2021 die bundeseinheitliche Corona-Notbremse. Die Notbremse ist an festgelegte Inzidenz-Schwellenwerte geknüpft und wird im Rahmen des vierten Bevölkerungsschutzgesetzes geregelt. Grundsätzlich gilt die Notbremse für alle Bereiche, die durch das Gesetz geregelt werden. In Bereichen, die nicht durch das Gesetz geregelt werden, greifen weiterhin die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung NRW. Darüber hinaus gelten im Oberbergischen Kreis ergänzende Regelungen, die der Kreis mittels Allgemeinverfügung angeordnet