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Ab heute (03. Mai 2021) entfällt in Nordrhein-Westfalen für geimpfte und vollständig genesene Personen in bestimmten Bereichen die Testpflicht. Das, was mit negativem Test erlaubt ist, können Geimpfte und Genesene auch ohne Test tun. Archivbild “Impfzentrum Oberberg”: © Foto+TV Agentur NTOi.de Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch: den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate