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Durch das Entfallen der Maskenpflicht am Sitzplatz ändern sich die Vorgaben zur Quarantäneanordnung. (Oberbergischer Kreis) In Nordrhein-Westfalen muss in den Schulen am festen Sitzplatz keine Maske mehr getragen werden. Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Symbolbild: © Foto+TV Agentur NTOi.de Durch die neue Regelung ergeben sich Änderungen bei der Quarantäneanordnung für Kontaktpersonen Das Land Nordrhein-Westfalen legte mit einem Erlass fest, dass die Quarantäne bei einem laborbestätigten Fall (PCR-Test positiv) im Klassen- oder Kursverband in der Regel auf die